Allgemeine Geschäftsbedingungen
der NaviTec – Margit Gartner, Einzelunternehmen, für Lieferungen und Leistungen an Unternehmer.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von NaviTec – Margit Gartner, Einzelunternehmen, Am Irrsberg 5, 5204 Straßwalchen, Österreich (nachfolgend „NaviTec“), gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB).
1.2 NaviTec schließt auf Grundlage dieser AGB ausschließlich Verträge mit Unternehmern. Verträge mit Verbrauchern werden nur nach gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung geschlossen; diese AGB finden darauf keine Anwendung.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn NaviTec ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Ausführung einer Bestellung gilt nicht als Zustimmung zu Bedingungen des Kunden.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von NaviTec sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn NaviTec die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt, mit der Leistungserbringung beginnt oder die bestellte Ware versendet.
2.3 Angaben auf der Website, in Produktbeschreibungen, Datenblättern, Prospekten und sonstigen Informationsunterlagen dienen der allgemeinen Beschreibung. Vertragsbestandteil werden sie nur, soweit sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angeführt sind.
2.4 Technische Änderungen durch Hersteller oder Dienstanbieter bleiben vorbehalten, soweit die vereinbarte Verwendung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
3. Leistungsumfang und Leistungen Dritter
3.1 NaviTec vertreibt insbesondere Ortungsgeräte, Fahrerterminals und ergänzende Hardware und berät bei der Auswahl von Geräten, Funktionen und Tarifen für Webfleet-Lösungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
3.2 Laufende Webfleet-Tarife, Softwarefunktionen, Mobilfunk- und Datenübertragung sowie einzelne Zusatzdienste werden von Webfleet beziehungsweise Bridgestone Mobility Solutions oder weiteren Drittanbietern bereitgestellt. Für diese Leistungen können ergänzende Vertrags- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters gelten. NaviTec weist den Kunden vor Vertragsabschluss auf die maßgeblichen Unterlagen hin, soweit diese für den bestellten Leistungsumfang erforderlich sind.
3.3 Funktionen können von Fahrzeugtyp, Baujahr, technischer Ausstattung, Gerätekombination, Mobilfunkversorgung, gewähltem Tarif und Leistungen des jeweiligen Drittanbieters abhängen. Allgemeine Produktbeschreibungen stellen daher keine Zusicherung dar, dass jede Funktion bei jedem Fahrzeug verfügbar ist.
3.4 NaviTec schuldet keine bestimmte wirtschaftliche Einsparung, Amortisationsdauer, steuerliche Anerkennung oder ununterbrochene Verfügbarkeit einer von Dritten betriebenen Plattform, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
3.5 NaviTec erbringt keine Rechts-, Steuer- oder arbeitsrechtliche Beratung. Hinweise zu Fahrtenbuch, Sachbezug, Datenschutz, Mitarbeiterkontrolle, Lenk- und Ruhezeiten oder sonstigen gesetzlichen Anforderungen dienen nur der allgemeinen Information. Die rechtliche und betriebliche Prüfung sowie die erforderliche Abstimmung mit Mitarbeitern, Betriebsrat, Steuerberatung oder Rechtsberatung obliegen dem Kunden.
4. Montage, Inbetriebnahme und Einrichtung
4.1 Steckgeräte können bei technisch kompatiblen Fahrzeugen grundsätzlich vom Kunden selbst angeschlossen werden. Der Kunde hat vor dem Anschluss die Installations- und Sicherheitshinweise des Herstellers zu beachten.
4.2 NaviTec führt keine Fahrzeug- oder Gerätemontagen durch, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde. Der Einbau fest zu montierender Geräte erfolgt durch eine vom Kunden beauftragte geeignete Werkstatt. Der Werkstattvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und der Werkstatt zustande. Werkstatt-, Einbau- und Ausbaukosten sind nicht im Angebot von NaviTec enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen sind.
4.3 Die Einrichtung und laufende Verwaltung des Systems erfolgen grundsätzlich durch den Kunden anhand der von NaviTec oder dem Hersteller bereitgestellten Dokumentation. NaviTec unterstützt bei konkreten technischen Fragen telefonisch oder in Textform. Eine vollständige Einrichtung, persönliche Einschulung, laufende Systemverwaltung oder Vor-Ort-Betreuung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt und bestätigt wurde.
4.4 Der Kunde ist für richtige und vollständige Fahrzeug-, Fahrer-, Benutzer- und Unternehmensdaten, die Vergabe von Zugriffsrechten, die Konfiguration des Privatmodus sowie für die betriebsinterne Information und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verantwortlich.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
5.2 Einmalige Kosten, laufende Entgelte, Aktivierungsgebühren, Versandkosten, Zusatzdienste und sonstige Kosten werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Nicht ausdrücklich angebotene Werkstatt-, Montage-, Ausbau- oder Fremdleistungskosten sind vom Kunden gesondert zu tragen.
5.3 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Erstbestellungen kann NaviTec Vorauszahlung verlangen.
5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. NaviTec ist außerdem berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Betreibungs- und Einbringungskosten zu verlangen.
5.5 Bei Zahlungsverzug darf NaviTec nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist weitere eigene Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Rechte und Maßnahmen von Drittanbietern in Bezug auf laufende Tarife oder Plattformzugänge richten sich nach den dafür geltenden Vertragsbedingungen.
5.6 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
6. Laufende Tarife, Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Beginn, Mindestvertragsdauer, Abrechnungszeitraum, Kündigungsfrist und eine allfällige Vertragsverlängerung laufender Tarife ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und den einbezogenen Bedingungen des jeweiligen Dienstanbieters.
6.2 Soweit ein Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, kann er sich entsprechend den im Angebot oder in den ergänzenden Anbieterbedingungen angeführten Regelungen verlängern.
6.3 Kündigungen bedürfen zumindest der Textform und müssen rechtzeitig bei der im Vertrag genannten Stelle eingehen. Sofern der Vertrag unmittelbar mit einem Drittanbieter besteht, ist die Kündigung an diesen oder an die im Vertrag bezeichnete Stelle zu richten.
6.4 Die Beendigung eines laufenden Tarifs lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche sowie Entgelte für eine vereinbarte Mindestvertragsdauer unberührt, soweit keine abweichende Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Regelung besteht.
7. Lieferung und Gefahrenübergang
7.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von NaviTec ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
7.2 NaviTec ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden dadurch nur, wenn dies vereinbart wurde oder die Teillieferung auf Wunsch des Kunden erfolgt.
7.3 Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von NaviTec liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Transportstörungen, Lieferengpässen oder Ausfällen von Herstellern und Dienstanbietern. NaviTec informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen, sobald diese erkennbar sind.
7.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung geht bei Übergabe an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Empfänger über. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versendet, geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über.
8. Untersuchungs- und Rügepflicht
8.1 Der Kunde hat gelieferte Waren nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Transportschäden und erkennbare Mängel zu untersuchen.
8.2 Mängel sind NaviTec innerhalb angemessener Frist nach ihrer Entdeckung in Textform und möglichst mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung anzuzeigen. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach den §§ 377 ff. UGB bleiben unberührt.
9. Gewährleistung
9.1 NaviTec gewährleistet, dass die von NaviTec gelieferten Waren und ausdrücklich beauftragten eigenen Leistungen bei Übergabe beziehungsweise Abnahme die vereinbarten Eigenschaften aufweisen.
9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt im unternehmerischen Geschäftsverkehr zwölf Monate ab Übergabe, soweit nicht im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften etwas anderes gilt.
9.3 Bei einem behebbaren Mangel hat NaviTec zunächst das Recht, den Mangel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Ist dies unmöglich, mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden oder erfolglos, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen Preisminderung oder Vertragsaufhebung verlangen.
9.4 Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Schäden, die insbesondere durch ungeeignete oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung von Anleitungen, unzulässige Änderungen, unsachgemäße Verwendung, äußere Einwirkungen, normalen Verschleiß oder eine nicht von NaviTec zu vertretende Fahrzeug- oder Systemkonfiguration verursacht wurden.
9.5 Für Funktionen, Verfügbarkeit und Änderungen von Drittanbieter-Software, Mobilfunknetzen, Plattformen oder Tarifen haftet NaviTec nur, soweit NaviTec diese Umstände selbst zu vertreten hat. Gesetzliche Ansprüche des Kunden in Bezug auf von NaviTec gelieferte Waren bleiben davon unberührt.
9.6 Garantien des Herstellers oder Dienstanbieters bestehen unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung nur nach Maßgabe der jeweiligen Garantiebedingungen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von NaviTec.
10.2 Der Kunde hat NaviTec unverzüglich zu verständigen, wenn Vorbehaltsware gepfändet, beschädigt oder von Dritten beansprucht wird.
10.3 Eine Verarbeitung, Verbindung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb ist zulässig. Forderungen aus einer Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt bis zur Höhe der offenen Forderung sicherungshalber an NaviTec ab. NaviTec nimmt diese Abtretung an.
11. Haftung
11.1 NaviTec haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden und Fälle zwingender gesetzlicher Haftung – ausgeschlossen.
11.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf den Nettoauftragswert des schadensverursachenden Auftrags begrenzt.
11.3 Soweit gesetzlich zulässig, haftet NaviTec nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Verlust von Daten, sofern diese Schäden nicht vorsätzlich verursacht wurden.
11.4 NaviTec haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Funktionseinschränkungen, die durch Mobilfunknetze, Satellitensignale, Fahrzeughersteller, Webfleet oder andere Drittanbieter verursacht werden und außerhalb des Einflussbereichs von NaviTec liegen.
11.5 Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu treffen. Dazu gehören insbesondere die Beachtung von Warnmeldungen, Anleitungen und Wartungshinweisen sowie die Sicherung von Daten, die außerhalb der bereitgestellten Plattform benötigt werden.
11.6 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
12. Datenschutz und zulässige Nutzung
12.1 Soweit NaviTec personenbezogene Daten zur Anbahnung und Abwicklung des Vertrags verarbeitet, gelten die Datenschutzhinweise von NaviTec.
12.2 Soweit der Kunde Webfleet oder andere Dienste zur Verarbeitung von Fahrzeug-, Standort-, Fahrer- oder Mitarbeiterdaten verwendet, ist der Kunde für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit, die erforderlichen Informationen, Rechtsgrundlagen, Vereinbarungen und Zugriffsberechtigungen verantwortlich.
12.3 Der Kunde darf Geräte und Dienste nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der vereinbarten Nutzungsrechte und der Bedingungen des jeweiligen Herstellers oder Dienstanbieters verwenden.
13. Unterlagen und Schutzrechte
13.1 Angebote, Kalkulationen, Dokumentationen, Anleitungen und sonstige von NaviTec erstellte Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von NaviTec oder des jeweils ausgewiesenen Rechteinhabers.
13.2 Der Kunde darf diese Unterlagen für den eigenen vertragsgemäßen Betrieb verwenden. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig.
14. Rücktritt und außerordentliche Vertragsbeendigung
14.1 Bei einer wesentlichen Vertragsverletzung kann die betroffene Partei nach schriftlicher Aufforderung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom betroffenen Vertrag oder Vertragsteil zurücktreten.
14.2 NaviTec kann noch nicht ausgeführte Lieferungen oder Leistungen zurückhalten oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht leistet, erforderliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen und er keine angemessene Sicherheit leistet.
14.3 Zwingende Bestimmungen des Insolvenzrechts bleiben unberührt.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zumindest der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Formerfordernisses.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
15.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
15.4 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Seekirchen am Wallersee vereinbart.
Unternehmensangaben
NaviTec – Margit Gartner, Einzelunternehmen
Am Irrsberg 5
5204 Straßwalchen
Österreich
Telefon: +43 650 20 60 070
E-Mail: info@navitec.at
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