Videotelematik · Webfleet

Webfleet Video

Wenn die Schuldfrage im Raum steht, zählt, was aufgezeichnet wurde

In etwa 80 Prozent der Unfälle zwischen PKW und LKW ist laut Webfleet der PKW-Fahrer der Verursacher. Weil der LKW schwerer ist und mehr Schaden anrichtet, wird trotzdem oft der LKW-Fahrer verantwortlich gemacht.

Videobeweis Schutz vor falschen Ansprüchen Anlassbezogene Aufnahme Erkennung riskanter Fahrweise
Dashcam hinter der Windschutzscheibe eines Nutzfahrzeugs
Einordnung

Das Argument ist nicht Überwachung, sondern Entlastung

Kaum ein Thema löst im Team so schnell Widerstand aus wie eine Kamera im Fahrzeug. Deshalb hier zuerst der Punkt, der in der Diskussion meistens fehlt: Die Aufnahme schützt in erster Linie den Fahrer.

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, steht sonst mit seiner Aussage gegen eine andere. Mit Aufzeichnung ist die Sache in zehn Minuten geklärt, und zwar zu seinen Gunsten. Gegen erfundene Ansprüche aus einem Auffahrunfall ist es das einzige wirksame Mittel.

Trotzdem gilt: Eine Kamera im Fahrzeug ist in Österreich eine Kontrollmaßnahme wie die Ortung auch. Ohne saubere Einführung und ohne die nötigen Zustimmungen gehört sie nicht ins Fahrzeug. Das ist kein Kleingedrucktes, sondern die Voraussetzung.

Wo ein anderes Gerät besser passt:

  • Wenn es Ihnen um Fahrverhalten geht und nicht um Unfallnachweis, bekommen Sie das über OptiDrive 360 schon mit jedem LINK-Gerät, ganz ohne Kamera.
  • Wenn es um den toten Winkel geht, ist ein Abbiegeassistent das richtige Mittel und keine Kamera zur Aufzeichnung.
  • Wie Sie die Lösung technisch einrichten, steht in der Online-Dokumentation. Die Abstimmung im Betrieb nehmen Sie selbst vor.
Vorteile

Was das Gerät im Betrieb leistet

Rund um die Kamera bietet WEBFLEET zusätzliche Funktionen für Sicherheit und Nachweis. Welche davon verfügbar sind, hängt vom Kameramodell und vom gewählten Tarif ab.

Schutz vor unberechtigten Ansprüchen

Die Kamera liefert eine umfassende Sicht auf die Straße und schützt Ihre Fahrer mit Videobeweisen vor betrügerischen Versicherungsansprüchen.

Anlassbezogen statt dauerhaft

Die Kamera lässt sich so konfigurieren, dass nur bei einem Ereignis gespeichert wird, etwa bei einem Aufprall. Genau diese Einstellung ist in Österreich der entscheidende Punkt, siehe den Abschnitt zur Rechtslage weiter unten.

Riskante Fahrweise erkennen

Auffälliges oder unwirtschaftliches Fahrverhalten wird erkannt und lässt sich zur Schulung nutzen, statt es dem Zufall zu überlassen.

Weniger Versicherungsfälle

Weniger und günstigere Schadensfälle wirken sich auf die Prämie aus. Webfleet dokumentiert das in einer eigenen Fallstudie zur CAM 50.

Funktionen

Was das Gerät kann

  • Aufzeichnung der Straße und je nach Modell auch der Fahrerkabine.
  • Konfigurierbare Aufzeichnung, abstimmbar auf die Datenschutzanforderungen des jeweiligen Landes.
  • Automatischer Upload der relevanten Aufnahmen in Webfleet.
  • Erkennung riskanter Fahrmanöver als Grundlage für Fahrerschulung.
  • Modelle CAM Lite, CAM Pro und CAM 50 mit unterschiedlichem Funktionsumfang.
Rechtslage in Österreich

Bevor Sie eine Kamera kaufen, lesen Sie das hier

In Österreich gelten für Dashcams strengere Regeln als in vielen Nachbarländern. Sobald Aufnahmen Personen oder Kennzeichen erkennen lassen, gilt die Kamera als Bildverarbeitungssystem nach dem Datenschutzgesetz und der DSGVO.

Die österreichische Datenschutzbehörde hat solche Systeme bis etwa 2020 grundsätzlich abgelehnt. Seither kommt es auf eine Abwägung im Einzelfall an. Entscheidend ist dabei nach der bisherigen Rechtsprechung, dass nicht dauerhaft aufgezeichnet wird, sondern nur anlassbezogen, also etwa bei einem erkannten Aufprall.

Verstöße gegen diese Vorgaben können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Dazu kommt, dass eine Kamera im Fahrzeug wie die Ortung eine Kontrollmaßnahme im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes ist. Mit Betriebsrat braucht es eine Betriebsvereinbarung, ohne Betriebsrat die Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters.

Was das für Sie heißt: Eine Kamera im Fahrzeug ist in Österreich kein Zubehör, das man einfach dazubestellt. Sie gehört vor der Anschaffung zu Ihrem Anwalt, nicht danach. Wir liefern die technische Dokumentation, mit der er beurteilen kann, was aufgezeichnet wird, wie die Auslösung konfiguriert ist und wie lange die Daten gespeichert bleiben.

Das ist keine Rechtsberatung, sondern der Hinweis auf einen Punkt, an dem wir schon Betriebe in Schwierigkeiten kommen sahen. Die rechtliche Beurteilung selbst dürfen und wollen wir nicht übernehmen.

Voraussetzungen

Was Sie dafür brauchen, und was Sie vorher klären müssen

Eine Kamera je Fahrzeug und ein Webfleet-Abonnement, das Videotelematik einschließt.

Vor allem aber die rechtliche Klärung. Eine Kamera im Fahrzeug ist eine Kontrollmaßnahme im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes. Mit Betriebsrat braucht es eine Betriebsvereinbarung, ohne Betriebsrat die Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters. Dazu kommen Fragen zur Aufnahme unbeteiligter Verkehrsteilnehmer, die in Österreich strenger geregelt sind als vielerorts angenommen.

Wir liefern die technische Dokumentation, damit Ihr Anwalt beurteilen kann, was aufgezeichnet wird und wie lange es gespeichert bleibt. Die rechtliche Beurteilung selbst gehört zu ihm, nicht zu uns.

Datenblatt als PDF

Die CAM 50 arbeitet mit den LINK-Geräten 210, 240, 245, 410, 510, 530, 610, 710 und 740 zusammen. Bei LINK 410, 510 und 530 werden auffällige Fahrmanöver erst nach Fahrtende übertragen, bei den übrigen Geräten innerhalb von höchstens 30 Sekunden. Welches Kameramodell in Österreich verfügbar ist, klären wir im Gespräch.

Webfleet ist eine Marke von Bridgestone Mobility Solutions. Produktangaben und Abbildungen stammen aus dem offiziellen Webfleet-Produktmaterial. NaviTec ist Vertriebspartner.

Kontakt

Kamera ja oder nein?

Sagen Sie uns, ob Sie schon Fälle hatten, in denen eine Aufnahme geholfen hätte. Wir sagen Ihnen, welches Modell passt und welche Schritte vorher rechtlich nötig sind. Wenn Ihr Betriebsklima gerade nicht danach ist, sagen wir Ihnen auch das.

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Pflichtfelder sind nur Ihr Name und eine Möglichkeit, Sie zu erreichen. Alles Weitere ist freiwillig, je mehr Sie uns vorab verraten, desto gezielter können wir uns auf Ihr Anliegen vorbereiten.

Telefon oder E-Mail genügt, eines von beidem brauchen wir.

Wenn es schneller gehen soll: +43 650 20 60 070. Wir gehen selbst ans Telefon.

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